Wenn Sie von einem Rechner aus den Browser-Zugang zu einer lizenzpflichtigen Zeitschrift (dasselbe gilt für ein e-book) suchen, wird am externen Server, auf dem die Zeitschrift liegen, geprüft, ob Sie zum Zugang berechtigt sind. Die Lizenz wird in der Regel das HZB für Sie bezahlt haben. Die Zugangsberechtigung hängt dann an der IP-Nummer des Rechners, an dem Sie sitzen. HZB-Rechner haben IP-Nummern aus einem Nummernkreis, der dem Verlag der Zeitschrift bekannt ist. Hat Ihr Rechner eine solche IP-Nummer, wird das am externen Server erkannt und der Zugang wird ihnen ermöglicht.
Sitzen Sie dagegen an einem Rechner, der eine andere IP-Nummer hat, also
dann müssen Sie besondere Vorbereitungen treffen um Zugang zu vom HZB lizensierten Zeitschriften erhalten zu können. Darüber ist hier die Rede. Die hier angegebene Lösung ist formuliert für den Fall, dass Sie den Zugang zu einer für den Standort Wannsee lizensierten Zeitschrift wollen. Exklusiv am Standort Adlershof lizensierten Zeitschriften sind so nicht erreichbar, siehe die Erklärungen über Besonderheiten am Standort Adlershof.
Sie "überreden" den Zeitschriftenserver davon, dass Sie zum Zugriff berechtigt sind, indem Sie aus Sicht des Servers tatsächlich von einer erlaubten HZB-IP-Nummer aus zugreifen. Sie schaffen das in zwei Schritten:
Auf diesem HZB-Rechner eröffnen Sie wie mit Fernsteuerung eine Browsersitzung, surfen zur Zeitschriftenseite und sehen das Ergebnis auf Ihrem nicht-HZB-Rechner.
Sie finden nähere Erklärungen des Verfahrens auf den Angebotsseiten der Abteilung FMD im Intranet. Wir geben Ihnen hier eine Schritt-für-Schritt Anleitung für zwei ausgewählte Beispiele. Vorausetzung ist: Ihr PC hat eine Verbindung mit dem Internet und läuft unter Windows.
Sie haben die Wahl: Sie wollen mit Ihrem PC einen Unix-Rechner oder einen Windows-Rechner im HZB unter Kontrolle nehmen. Im Folgenden geben wir die Details für die Verbindung über einen HZB-Unix-Rechner, siehe auch die entsprechenden Details für die Verbindung über einen HZB-Windows-Rechner.
Geschafft? Geht doch...!