1. Das Urheberpersönlichkeitsrecht garantiert Ihnen per Gesetz dauerhaft credit für den kreativen Teil Ihrer Arbeit. Niemand außer Ihnen selbst darf sich Ihre Arbeit an den Hut stecken. Das ist nicht nur Inhalt von guter wissenschaftlicher Praxis, sondern auch Ihr unveräußerliches Recht.
2. Das Nutzungsrecht an Ihrer Arbeit können Sie in freier Vereinbarung weitergeben und das ist, was gegenüber dem Arbeitgeber passieren kann, aber was immer im copyright agreement gegenüber Verlagen geschieht (der Arbeitgeber ist oft an den Ergebnisen der Arbeit interessiert und nicht an einer Nutzung der Veröffentlichung). Open Access zielt im Falle von Forschung auf die gängige Beschränkung der Verbreitung der Forschung, die mit der Rechteübertragung auf Verlage einher geht, mit dem Ziel einer besseren Balance zwischen dem Verbreitungsinteresse der Forscher sowie der Gesellschaft auf der einen Seite und dem Geschäftsmodell von Verlagen auf der anderen.
Hier finden Sie Hinweise darauf, was Sie beachten müssen, wenn Sie eine "kumulative Dissertation" planen, wenn also Ihre Dissertation bereits veröffentlichte Arbeiten von Ihnen selbst nicht nur zitiert, sondern zu einem wesentlichen Teil im Original-Wortlaut oder etwa im Original-Layout enthält.
Bitte betrachten Sie die Ausführungen auf unseren Seiten nicht als verbindliche Rechtsauskunft, sondern als eine Orientierungshilfe. Mehr als das werden Sie in den allermeisten Fällen nicht benötigen.
Sie haben im Copyright-Agreement üblicherweise Ihre Nutzungsrechte bzw. Verwertungrechte an Ihrem veröffentlichten Werk an den Verlag abgetreten, Sie erinnern sich? Sie haben dabei Ihr "Urheberpersönlichkeitsrecht" behalten, d.h. Sie haben Anspruch auf Anerkennung Ihres kreativen Anteils am Werk, wie sie in Zitaten zum Ausdruck kommt. Aber die Rechte an der Verwertung der konkreten Form Ihres Werks, also etwa der Darstellung in Wort, Bildern und Layout, sind auf den Verlag übergegangen.
Sie können darum eine kumulative Dissertation zwar der Universität einreichen, aber nicht einfach öffentlich machen - etwa auf dem Server der Universität und/oder als HZB-Bericht auf dem Server des HZB - außer mit Zustimmung des Verlages. Falls die in Ihrer Arbeit in wesentlichen Teilen oder im Layout weiterverwerteten Artikel bei verschiedenen Verlagen erschienen sind, brauchen Sie die Zustimmung all dieser Verlage.
Bestimmt das Copyright-Agreement für den Fall der Weiterverwendung in einer Dissertation etwas besonderes? Wenn Sie das verwahrt haben, schauen Sie bitte nach. Ansonsten gilt das Folgende.
Fast alle Verlage haben keine Einwände dagegen, dass Sie Ihr veröffentlichtes Werk in Ihrem eigenen (Preprint-)Format - nicht im pdf-Format des Verlages! - wiederverwenden, vorausgesetzt, Sie zitieren die Veröffentlichung, und vorausgesetzt, Sie halten eine "Embargozeit" nach Erscheinen Ihres Artikels ein. Es gibt Ausnahmen, z.B. die Journale der American Chemical Society (Stand August 2010), die Bibliothek berät Sie auf Nachfrage, wenn Sie nicht selbst recherchieren mögen.
Wenn Sie das Layout des Verlags-pdf in einer Veröffentlichung wiederverwenden möchten, braucht es immer die Zustimmung des Verlages. Geht es um eine Dissertation, gibt es beim Verlag unter Umständen eine pauschale Zustimmung: in nicht wenigen Ländern ist die kumulative Dissertation die übliche Form.
Zum Zeitpunkt dieser Darstellung (August 2010) gilt: einige Verlage haben keine Einwände gegen die Verwendung des Verlags-pdf eigener Veröffentlichungen, wenn die Nutzung nicht-kommerziell ist, Sie brauchen da nicht nachzufragen. Sie können das Verlags-pdf weiterverwenden bei eigenen Artikeln
Bei Artikeln aus dem Verlagshaus Wiley kann von einer Zustimmung ausgegangen werden, wenn zusätzlich der Artikel weniger als 50% der Dissertation darstellt, die Genehmigung muss aber in einem hier beschriebenen Verfahren eingeholt werden.
Im Falle von Artikeln in Journalen des Springer-Verlages können Sie dagegen nie das Verlags-pdf ihrer Artikel öffentlich machen und Ihr eigenes Preprint-Format Ihres Artikels erst 12 Monate nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung.
Die American Chemical Society erlaubt die Verwendung ganzer eigener ACS-Arbeiten oder von Teilen davon in einer Dissertation, schreibt dafür aber eine bestimmte Form des Zitierens vor. Auch gegen ein online-Stellen der Dissertation gibt es keine Einwände (Stand August 2011), das gilt aber nicht für das online-Stellen einzelner ACS-Artikel!