Das HZB unterstützt deutsche Nutzergruppen, welche über keine Reisemittel zur Durchführung ihrer Messreisen zu BESSY II verfügen, mit einem Zuschuss. Hierzu ist der
zu benutzen. Im Antrag müssen alle Mitreisenden, für die ein Zuschuss beantragt werden soll, aufgeführt werden. In der Regel werden zwei Personen pro Messreise bezuschusst. Jede Messreise muss separat beantragt werden. Der Antrag muss an das Sekretariat Messzeitkoordination (siehe Box rechts) gemailt oder gefaxt werde.
Das HZB entscheidet über die Genehmigung der Anträge nach Reihenfolge des Eingangs und den dann noch verfügbaren Mitteln. Sollte Ihr Antrag genehmigt werden, erhalten Sie eine Genehmigung (anderenfalls eine Ablehnung) sowie HZB Reisekosten-Formulare. Sie können dann Ihre Messreise antreten und danach die Kosten abrechnen.
Erstattungs- bzw. zuschussfähig sind Reisekosten bis maximal zur Höhe der Pauschalbeträge, sofern diese durch Originalquittungen belegt werden können. Die Messreisen zu BESSY II werden nach dem Bundesreisenkostengesetz abgerechnet.
Tagegeldsätze: 8-14 h: 6,00 €, 14-24 h: 12,00 €, 24 h:24,00 €
Fahrtkosten von Messreisenden werden bis maximal zum Preis der billigsten öffentlichen Verkehrsmittel erstattet. Reisen mit dem privaten Fahrzeug werden mit 0,20 €/km erstattet aber höchstens mit 130,00 € , Spritkosten werden nicht zusätzlich erstattet. Bei Nutzung von Mietwagen (sofern im Zuschussantrag genehmigt) werden Miet- und Spritkosten erstattet.
Übernachtungskosten werden bis zum Preis der Gästehausunterbringung von z.Z. 18,00 €/Tag erstattet.
Zur Abrechnung der Reisekosten muss jeder einzelne Reisende
beim Sekretariat Messzeitkoordination einreichen. Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden bitten wir darum, nur vollständige Unterlagen (keine Kopien) per "gelber" Post (kein Fax) einzureichen. Die Unterlagen sollten spätestens einen Monat nach Reiseantritt bei BESSY II vorliegen.
Für Rückfragen steht Ihnen die BESSY II Messzeitkoordination (siehe Box rechts) gerne zur Verfügung.