Landessammelstelle Berlin (ZRA)
Benutzungsordnung
Die Annahme radioaktiver Stoffe wird in einer vom Land Berlin erlassenen Benutzungsordnung geregelt.
In der Benutzungsordnung sind die Regelungen zur Abgabe der radioaktiven Abfälle an die Landessammelstelle sowie die Grundanforderungen und technischen Bedingungen detaillierter festgelegt. Für Fragen stehen wir gerne zu Verfügung.
Stand 2005
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