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Bibliothek

Open Access im Zentrum

Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung, was Sie zu Open Access bei Veröffentlichungen als Autorin oder Autor aus dem Zentrum wissen sollten.

Allgemeinere Informationen zu Open Access finden sie hier.

Sind im Zentrum entstandene Arbeiten Open Access?

Sie sollten es seit Mitte 2006 sein, als die Publikationsordnung entsprechend geändert worden ist. Seitdem müssen alle Veröffentlichungen aus dem Zentrum in unserem Repositorium öffentlich zugänglich hinterlegt werden. Wir beschreiten hier auch den grünen Weg zu Open Access, d.h. den Zugang zu Veröffentlichungen über sogenannte Zweitveröffentlichungen auf dem Institutsrepositorium. Das deutsche Urheberrecht erlaubt seit 2014 explizit dieses Angebot. Der alternative goldene Weg wird durch die Transformationsverträge im Rahmen des Projekt DEAL mit den Verlagen Wiley und Springer Nature für Autoren zentral bereitgestellt.

Müssen sich Autorinnen und Autoren mit dem Urheberrecht auseinandersetzen?

Ja, denn diese sind die Urheber (nach deutschem Recht ist diese Rolle nicht übertragbar) und unterschreiben exklusiv die Nutzungsverträge der Verlage. Sie sollten schon in groben Zügen verstehen, was sie da unterschreiben. Auch wenn sie Inhalte anderer Veröffentlichungen weiterverwenden möchten (z.B. Abbildungen) müssen sie die Rechte dazu vorher erlangen. Das kann teuer oder gar unmöglich sein. Bei Teilen aus Gold Open Access-Veröffentlichungen (Lizenz Creative Commons By Attribution, CC BY) haben sie diese Rechte explizit! Auch deshalb wünscht das HZB Veröffentlichungen unter der Lizenz CC BY.

In der Frage des Open Access ist im Zentrum festgelegt, dass die Bibliothek die zusätzlichen Verträge für Open Access (da fließt Geld) mit den Verlagen abschließen muss. Sie schließen zuerst einen Überlassungsvertrag (sog. Autorenvertrag) ab, mit dem Sie das meist exklusive Nutzungsrecht an der Veröffentlichung dem Verlag übergeben. Nachfolgend wird ein weiterer Vertrag (für den bezahlt werden muss) über die Open Access Lizenz (CC-BY ist grundsätzlich zu vereinbaren) zwischen dem HZB und dem Verlag durch die Bibliothek abgeschlossen. Die Bibliothek wickelt diesen Prozess federführend ab und kann so ihre Erfahrung mit den Verlagen einbringen und auch die Zahlungen beschleunigen und vereinfachen.

Kurz: Sie übertragen die exklusiven Nutzungsrechte an den Verlag und das HZB kauft diese als mit z.B. der CC BY-Lizenz dem Verlag ab. So zahlt das HZB diesem den Aufwand für die Gestaltung, den Vertrieb, die Gutachter u.a. zurück.

Was ist bei der Abgabe von Belegexemplaren in PASTA zu beachten?

Sie sind verpflichtet die elektronische Version des Verlags hochzuladen.

Zur Wahrnehmung des Zweitveröffentlichungsrechts müssen sie zusätzlich eine elektronische Version (als pdf), welche die Autoren selber besorgt haben, hochgeladen. Diese sog. Autorenversion soll inhaltsgleich sein mit der veröffentlichten Verlagsversion, darf aber in Abhängigkeit von den Bestimmungen des jeweiligen Verlags mitunter nicht die Verlagsversion sein. Diese "grüne Open Access"-Version wird nach Ablauf der Embargofrist (12 Monate nach Erscheinen) auf unserem Repositorium öffentlich gemacht.

Eine Ausnahme sind die Gold Open Access-Artikel, meist mit der Lizenz CC BY. Hier reicht die Belegversion alleine aus, da sie frei verfügbar ist und für sie keine Embargofrist gilt. Auch diese ist in PASTA hochzuladen, damit auch ohne den Verlag der Zugriff gesichert wird.

Sind also die veröffentlichte Verlags-Version und die Green Open Access-Version verschieden?

Sie sind im Falle der meisten Veröffentlichungen im Layout verschieden, im Inhalt aber sollen sie deckungsgleich sein.

Wir bieten Hilfe und Unterstützung bei ihrer Publikation an!

Bei Gold Open Access-Veröffentlichungen (in reinen Gold-Open-Access-Journalen und in subskriptionsbasierten Journalen) begleiten wir Sie beim Abwickeln mit dem Verlag. Sprechen Sie uns vorher bitte an.

Wenn erst die Rechnung des Verlags bei uns eingeht, ist es zu spät für Änderungen und Sie haben Geld und Zeit verschwendet. Bestellungen über Ebiss sind nicht möglich.

Wichtig: Verträge außer den Autorenverträgen zur Nutzungsüberlassung dürfen Sie nicht unterschreiben! Wenden Sie sich dazu vorher an uns.

Im Projekt DEAL wurden mit zwei Verlagen (Springer Nature und Wiley) solche Verträge national verhandelt.  Langfristig sollen alle deren Journale reine Open Access-Zeitschriften werden. Veröffentlichungen in diesen Verlagen sind für Sie besonders bequem abzuwickeln. Die Gebühren für Veröffentlichung in deren hybriden Journalen werden durch den zentralen Etat der Bibliothek beglichen und diese wird automatisch in den Prozess einbezogen.

Wir haben mit der Royal Society of Chemistry (RSC) und der American Chemical Society (ACS) Vereinbarungen getroffen, wonach alle Veröffentlichungen mit corresponding authors des HZB in deren subskriptionsbasierten Journalen Gold Open Access werden (das sind sog. hybride Journale, Read&Publish-Transformationsverträge). Ähnliche Verträge gibt es mit ESC und AIP.

Eine Bitte: Unterlassen Sie Abmachungen zu sog. Color Figures Charges (farbige Abbildungen im Ausdruck) oder Cover Pages.
Diese Zahlungen erzeugen keinen Mehrwert für das HZB. Im Zweifel erklären Sie dem Verlag bitte, dass das HZB solche Kosten nicht übernimmt. Die Verlage gehen durchaus darauf ein und verzichten auf die Zahlungen. Fragen lohnt sich! Cover Pages sind Werbung der Verlage, Druckversionen werden kaum noch verkauft.

Was kostet eine Veröffentlichung?

Die Spanne ist sehr groß, von 0 € bis über 5000 € wurden schon gezahlt.  Durch DEAL und andere Transformationsverträge wird versucht, die Kosten im Rahmen der bisherigen Subskriptionskosten und dann zentral finanziert zu halten.

Open-Access-Veröffentlichungen werden über die Bibliothek abgewickelt, bitte wenden Sie sich vorher an uns! Die Kosten belasten ihren Kostenstellen (mit Ausnahme von hybriden Veröffentlichungen in Journalen von RSC, ACS, ECS, in Wiley-, Springer- und Nature-Journalen, s.o.), einen zentralen Fonds dafür haben wir aktuell nicht.