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Bibliothek

Literaturversorgung - Recherche - Dokumentation

Hier stellen wir unsere Dienste auf den Feldern Literatur, Recherche und Dokumentation vor. Sie können hier schnell einen Überblick über das gewinnen, was wir für Sie tun können. Weiterführende Links zu den Diensten finden Sie auf der Hauptseite der Bibliothek.

Zeitschriften

  • Der Zugang zu wissenschaftlichen Zeitschriften wird elektronisch angeboten.
  • Die Zentralbibliothek beschafft auch Aufsätze von Zeitschriften, die nicht vorhanden sind, über ein Bestellformular.
  • An- oder Abbestellungen von Zeitschriften nimmt die Zentralbibliothek unter Nutzungs- und Budgetbetrachtungen vor.

Bücher und Reports

  • Bücher (nach 1960) und Reports werden als Dauerleihgabe ausgeliehen.
  • Literatur aus Handbibliotheken werden über die Ansprechpartner der Organisationseinheit ausgeliehen
  • Dauerleihgaben an Mitarbeiter können von Dritten nur im Rahmen kooperativer Absprachen angefordert werden, die Zentralbibliothek vermittelt den Kontakt.
  • Handbibliotheken gibt es gegenwärtig in den Organisationseinheiten E-IS, E-IT, F-AME und im  BR

Datenbanken

Die Datenbanken Web of Science (Thomson Reuters), SCOPUS (Elsevier) und SpringerMaterials (Landolt-Börnstein) stehen allen Mitarbeitern am Arbeitsplatz über unsere Homepage zur Verfügung.

Dokumentation von Veröffentlichungen aus dem Zentrum

  • Zur Sicherung einer vollständigen Dokumentation von "ISI-indizierten" Veröffentlichungen aus dem Zentrum recherchiert die Zentralbibliothek in Web of Science
  • ZB wertet Angaben aus, die Autoren in die Datenbankanwendung PASTA eingeben
  • ZB sammelt Belegexemplare von Veröffentlichungen in deren endgültiger Form ein
  • ZB nimmt keine Meldungen von Veröffentlichungen entgegen, die nicht belegt sind oder die den im Zentrum vereinbarten Standards nicht genügen (keine Konferenz-Kurzabstracts, keine Fortschrittsberichte gegenüber Drittmittelgebern)
  • Konferenzbeiträge (extended abstracts, Veröffentlichungen in Proceedings) und Buchbeiträge werden auf Routineanfrage von ZB hin durch die Autoren gemeldet und durch Kopien belegt

Publikationsordnung

  • Die Publikationsordnung des Zentrums stellt die Pflicht fest, Publikationen vom Abteilungsleiter genehmigen zu lassen
  • Sie regelt die Teilnahme von Autoren an der Dokumentation von Veröffentlichungen für Berichte des Zentrums, für Begutachtungen und für den Zugang zu den Ergebnissen durch Dritte
  • Die Genehmigung von Publikationen geschieht in der Verantwortung der Leiter der jeweiligen Organisationseinheit. Die Dokumentation von Veröffentlichungen geschieht durch Eingabe in die Datenbankanwendung PASTA durch eine vom Leiter der Organisationseinheit dafür bestimmte Person

Open Access zu Veröffentlichungen

ZB wirbt im Hause für den in der Helmholtz-Gemeinschaft abgesprochenen Offenen Zugang zu allen Veröffentlichungen aus den Zentren durch die hier genannten Schritte:

  • die Autoren sammeln Kopien der von ihnen unterschriebenen Copyright-Vereinbarungen
  • die Autoren stellen geeignete elektronische Versionen ihrer Publikationen nach Erscheinen ZB zur Verfügung
  • ZB prüft die lizenzrechtliche Situation und stellt diese Version auf den Institutsserver (Bei mindestens zweimalig im Jahr erscheinenden Periodika ist das nach 12 Monaten nach Erscheinen i.d.R. möglich). Bei IuV-Projekten sind wir dazu verpflichtet.
  • geeignete Versionen sind in den meisten Fällen die von den Autoren selbst erzeugten pdf-files ("Postprints": post-refereeing pre-publication) ihrer Arbeit

Aktenarchiv des Zentrums

Die Bibliothek unterhält ein Archiv von Akten aus den Leitungsgremien und Sekretariaten des Zentums, das Dokumente aufnimmt, die vor Ort nicht weiter benötigt werden und die für eine spätere Betrachtung der Geschichte des Zentrums und dessen Entwicklung von Bedeutung sein könnten. Abgegebene Akten werden in der Bibliothek gesichtet, Dubletten werden entsorgt und Überflüssiges wird nach Absprache mit den Ursprungssekretariaten vernichtet. Auf Anforderung hin bekommen Berechtigte wieder Zugang zu den ins Archiv aufgenommenen Akten.

Archivierung von Forschungsdaten

  • Forschungsdaten, die Grundlage einer Publikation gewesen sind, werden dokumentiert und gespeicherte (archiviert) und in der Verantwortung der Organisationseinheit des Autors bzw. der Autoren für mindestens 10 Jahre verwahrt.
  • Wird eine wissenschaftliche Organisationseinheit aufgelöst und findet sich keine andere, die archivierte Forschungsdaten aufnehmen kann, so werden Archive in Papierform an die Zentralbibliothek abgegeben, digitale Archive an die Abteilung NP-ASN.