Gleichstellung am HZB
Rechtliche Grundlage für Gleichstellungsarbeit am HZB ist die Ausführungsvereinbarung Gleichstellung (AV-Glei) der gemeinsamen Forschungsförderung von Bund und Ländern, die ihrerseits auf dem Bundesgleichstellungsgesetz basiert.
Zur Umsetzung der Ausführungsvereinbarung Gleichstellung gibt es eine Vereinbarung des HZB mit seinen Geldgebern. Diese Vereinbarung regelt z.B. die Wahlen zur Gleichstellungsbeauftragten, Ziele der Gleichstellungsarbeit, sowie Informations- und Beteiligungsrechte von Gleichstellungsbeauftragten. Sie wird durch einen Gleichstellungsplan ergänzt, der einen aktuellen Statistikteil, Ziele für Frauenanteile beim wissenschaftlichen Personal sowie Maßnahmen zur Zielerreichung enthält.