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Werte

Code of Conduct

Unser Handeln basiert auf den zentralen Werten Offenheit, Verlässlichkeit, Respekt, Vielfalt, Integrität und Leistungsbereitschaft. Diese Werte haben wir als Code of Conduct (Verhaltenskodex) formuliert und als übergeordnetes Regelwerk zusammengefasst. Dieses ist Bestandteil des Compliance Management Systems des HZB.

Regelkonformes Verhalten ist Voraussetzung für eine vertrauensvolle und sichere Zusammenarbeit innerhalb des HZB sowie mit unseren externen Partnern. Der Code of Conduct gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen am HZB und nennt Ansprechpersonen für die einzelnen Themen. Er dient als Orientierung im Hinblick auf rechtmäßiges und verantwortungsvolles Handeln und fasst die Erwartungen des HZB an das Verhalten aller Führungskräfte und Beschäftigten bezüglich unserer Werte und Regelungen zusammen.

Der Code of Conduct beinhaltet unter anderem die Themen gesellschaftliche und soziale Verantwortung, Respekt, Chancengleichheit und Vielfalt, Führungskultur und die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Auch die Themen Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit, Compliance und die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis sind zentrale Bestandteile, ebenso der Datenschutz und die IT-Sicherheit.

Nachzulesen sind unsere Werte im Code of Conduct.

Gute wissenschaftliche Praxis

Alle wissenschaftlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des HZB sind verpflichtet, die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zur Grundlage ihres wissenschaftlichen Handelns zu machen. Das HZB hat dazu verbindliche „Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und zum Verfahren bei wissenschaftlichem Fehlverhalten“ formuliert und verabschiedet.

Die HZB-Regeln bauen auf ausführlichen Empfehlungen der DFG auf, die nicht nur Aussagen dazu machen, wie sorgfältiges wissenschaftliches Arbeiten auszusehen hat, sondern auch der verantwortlichen Betreuung und Erziehung des wissenschaftlichen Nachwuchses großen Raum geben.

Die HZB-Regeln umfassen

  • Allgemeine Regeln guter wissenschaftlicher Praxis
  • Maßnahmen zur Vermeidung von wissenschaftlichem Fehlverhalten
  • Definition wissenschaftlichen Fehlverhaltens
  • Vorgehen bei wissenschaftlichem Fehlverhalten
  • Konsequenzen wissenschaftlichen Fehlverhaltens

Für den Umgang mit möglichem wissenschaftlichem Fehlverhalten spielen „Ombudspersonen“ eine wichtige Rolle. Sie sind erste Ansprechpartner (ombudsperson(AT)helmholtz-berlin.de) bei einem Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Zur Vermeidung von Befangenheiten sind Personen aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Bereichen des HZB ernannt worden.

Ansprechpersonen

Ompudsperson

Dr. Annette Pietzsch Telefon / Phone (030) 8062 - 12919Telefon / Phone (030) 8062 - 15152 Fax (030) 8062 - 14987
E-Mail

Ompudsperson

Dr. Manfred Weiss Telefon / Phone (030) 8062 - 13149
E-Mail
Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG)

Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz (LkSG)

Am Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB) verbinden wir Spitzenforschung mit dem Betrieb moderner, komplexer Infrastrukturen, die wir zudem für die nationale und internationale Forschungsgemeinschaft sowie für die Industrie zur Verfügung stellen. Als Forschungsinstitution von öffentlichem Interesse und als öffentlich finanziertes Unternehmen sind wir uns unserer gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung sowie unserer Vorbildfunktion bewusst. Wir tragen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, unseren Zuwendungsgebern, Beschäftigten, Geschäfts- und Kooperationspartnern und gegenüber der Umwelt.

Verantwortungsvolles, nachhaltiges und rechtmäßiges Handeln gehört zum Wertesystem des HZB. Dies umfasst insbesondere die angemessene Einhaltung der menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG).

Wir haben gemäß LkSG verbindliche Grundsätze formuliert, die unser Handeln bestimmen.


Nachhaltigkeit

Übersicht: Nachhaltigkeit

Bei uns gehen Forschung, Innovation und Nachhaltigkeit Hand in Hand. Wir bekennen uns zu unserer sozialen und ökologischen Verantwortung, in der Forschung und der täglichen Arbeit. Das HZB hat sich daher das Ziel gesetzt, bis 2035 treibhausgasneutral zu werden.


Gleichstellung

Wir fördern die Gleichstellung von Frauen und Männern und sehen darin eine wichtige Voraussetzung für exzellente Wissenschaft. Frauen und Männer müssen die gleichen Chancen erhalten. Dafür setzen wir uns aktiv ein.

Rechtliche Grundlage für Gleichstellungsarbeit am HZB ist die Ausführungsvereinbarung Gleichstellung (AV-Glei) der gemeinsamen Forschungsförderung von Bund und Ländern, die ihrerseits auf dem Bundesgleichstellungsgesetz basiert.

Zur Umsetzung der Ausführungsvereinbarung Gleichstellung gibt es eine Vereinbarung des HZB mit seinen Geldgebern. Diese Vereinbarung regelt z.B. die Wahlen zur Gleichstellungsbeauftragten, Ziele der Gleichstellungsarbeit, sowie Informations- und Beteiligungsrechte von Gleichstellungsbeauftragten. Sie wird durch einen Gleichstellungsplan ergänzt, der einen aktuellen Statistikteil, Ziele für Frauenanteile beim wissenschaftlichen Personal sowie Maßnahmen zur Zielerreichung enthält.


Diversität

Übersicht: Diversität

Am HZB fördern und schätzen wir die Diversität unserer Mitarbeitenden. Wir pflegen einen wertschätzenden und respektvollen Umgang miteinander, der allen Mitarbeitenden Raum gibt, ihre Stärken zu entfalten.


Innovation und Transfer

Übersicht: Innovation und Transfer

Transfer hat am HZB einen hohen Stellenwert. Wir sorgen dafür, dass unsere Ergebnisse der Gesellschaft zugutekommen. Unsere Forschungsinfrastrukturen stehen Anwendern aus der Industrie zur Verfügung. Darüber hinaus beraten wir externe Fachleute und Entscheider*innen oder lizensieren Erfindungen.