Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis bestellt

Die neuen Ombudspersonen am HZB sind bestellt. v.r.n.l, oben: Manfred Weiss, Annette Pietzsch, unten: Sebastian Fiechter und Michael Tovar. Sie beraten gern zu allen Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis und  Betreuung des Nachwuchses. Sprechen Sie sie einfach an!

Die neuen Ombudspersonen am HZB sind bestellt. v.r.n.l, oben: Manfred Weiss, Annette Pietzsch, unten: Sebastian Fiechter und Michael Tovar. Sie beraten gern zu allen Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis und  Betreuung des Nachwuchses. Sprechen Sie sie einfach an!

Seit dem 1. Januar 2023 sind für Sie Manfred Weiss, Sebastian Fiechter, Annette Pietzsch und Michael Tovar als Ombudspersonen ansprechbar. Sie beraten gerne zu allen Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis am HZB.

Für Manfred Weiss und Sebastian Fiechter ist es die zweite Amtszeit, die sie sich als Ombudspersonen zur Verfügung stellen. Annette Pietzsch und Michael Tovar sind neu als Ombudspersonen dabei. Alle vier haben langjährige Erfahrungen in der wissenschaftlichen Arbeit. Diese Mischung aus neuen und bisherigen Ombudspersonen soll sowohl Kontinuität als auch den von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geforderten Wechsel in den Vertrauensämtern ermöglichen.

Der Wissenschaftlich-Technische Rat (WTR) hat der Geschäftsführung die vier Ombudspersonen nach sorgfältiger Bewertung aller Vorschläge zur Bestellung empfohlen. Die Amtszeit der Ombudspersonen beginnt am 1. Januar 2023 und endet am 31.12.2025.

Iver Lauermann und Yvonne Tomm sind Ende 2022 als Ombudspersonen nach Ablauf der Amtszeit turnusmäßig ausgeschieden. Die Geschäftsführung und der WTR danken dem bisherigen Team herzlich für die engagierte, hervorragende Arbeit und wünschen den neuen Ombudspersonen einen guten Start und viel Erfolg! 

Das Team der Ombudspersonen wird sich den Mitarbeitenden in den kommenden Wochen in geeigneter Form vorstellen.

Regeln guter wissenschaftlicher Praxis

Das HZB hat 2021 seine Regeln zur guten Wissenschaftlichen Praxis basierend auf den Empfehlungen der DFG überarbeitet (siehe News). Der Regelkatalog enthält nicht nur Aussagen, wie sorgfältiges wissenschaftliches Arbeiten auszusehen hat, sondern geht auch auf die verantwortliche Betreuung und Erziehung des wissenschaftlichen Nachwuchses ein.

Wofür sind die Ombudspersonen da?

Für den Umgang mit möglichem wissenschaftlichem Fehlverhalten sind die Ombudspersonen die erste Kontakt- und Anlaufstelle. Sie beraten zudem bei Fragen zur Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Ombudspersonen agieren dabei mit größtmöglicher Vertraulichkeit. Zur Vermeidung von Befangenheiten sind dafür Personen aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Bereichen des HZB ernannt worden.

(sz)

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