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Regeln guter wissenschaftlicher Praxis - Ombudspersonen

Alle wissenschaftlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des HZB sind verpflichtet, die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zur Grundlage ihres wissenschaftlichen Handelns zu machen. Das HZB hat dazu verbindliche „Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und zum Verfahren bei wissenschaftlichem Fehlverhalten“ formuliert und verabschiedet.

Die HZB-Regeln bauen auf ausführlichen Empfehlungen der DFG auf, die nicht nur Aussagen dazu machen, wie sorgfältiges wissenschaftliches Arbeiten auszusehen hat, sondern auch der verantwortlichen Betreuung und Erziehung des wissenschaftlichen Nachwuchses großen Raum geben.

Die HZB-Regeln umfassen:

  • Allgemeine Regeln guter wissenschaftlicher Praxis
  • Maßnahmen zur Vermeidung von wissenschaftlichem Fehlverhalten
  • Definition wissenschaftlichen Fehlverhaltens
  • Vorgehen bei wissenschaftlichem Fehlverhalten
  • Konsequenzen wissenschaftlichen Fehlverhaltens

Für den Umgang mit möglichem wissenschaftlichem Fehlverhalten spielen „Ombudspersonen“ eine wichtige Rolle. Sie sind erste Ansprechpartner (ombudsperson(AT)helmholtz-berlin.de) bei einem Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Zur Vermeidung von Befangenheiten sind Personen aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Bereichen des HZB ernannt worden.